Vor der Trauung ist das so genannte Vorbereitungsverfahren durchzuführen, welches wahlweise am Wohnort des Bräutigams oder der Braut eingereicht werden kann.
Das Ehevorbereitungsverfahren ist beim zuständigen Regionalen Zivilstandsamt einzuleiten.
Nähere Angaben finden SIe hier.

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