Zivilstandsereignisse im Ausland
Ausländische Urkunden werden erst nach Überprüfung und Beglaubigung durch die schweizerische Vertretung im Ausland und mit Bewilligung der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen in die schweizerischen Register eingetragen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Regionales Zivilstandsamt Bezirk Rheinfelden | 061 835 52 38 | Kontaktformular |