Geburten
- Wohnort von Vater und Mutter (zur Nachführung der Einwohnerregister)
- Sind Vater und/oder Mutter deutsche, italienische oder österreichische Staatsangehörige Mitteilung zuhanden der Personenstandsbehörden dieser Länder
- Vormundschaftsbehörde des Wohnortes der Mutter, sofern die Eltern nicht verheiratet sind
- Bundesamt für Migration, sofern es sich bei einem Elternteil um eine asylsuchende, vorläufig aufgenommene oder als Flüchtling anerkannte Person handelt
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Regionales Zivilstandsamt Bezirk Rheinfelden | 061 835 52 38 | Kontaktformular |