Jede Geburt wird vom zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes an folgende Stellen gemeldet:

  • Wohnort von Vater und Mutter (zur Nachführung der Einwohnerregister)

  • Sind Vater und/oder Mutter deutsche, italienische oder österreichische Staatsangehörige Mitteilung zuhanden der Personenstandsbehörden dieser Länder

  • Vormundschaftsbehörde des Wohnortes der Mutter, sofern die Eltern nicht verheiratet sind

  • Bundesamt für Migration, sofern es sich bei einem Elternteil um eine asylsuchende, vorläufig aufgenommene oder als Flüchtling anerkannte Person handelt

Zugehörige Objekte