Ehevorbereitungsverfahren
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Personenstandsausweis, nicht älter als sechs Monate, zu beziehen beim Zivilstandsamt der Heimatgemeinde (kann i.d.R. telefonisch angefordert werden)
- wenn Sie gemeinsame Kinder haben, benötigen Sie zusätzlich je eine Geburtsurkunde des Kindes nicht älter als 6 Monate, zu beziehen beim Zivilstandsamt des Geburtsortes
- Wohnsitzbestätigung (nur nötig, wenn Sie nicht in unserem Bezirk wohnhaft sind)
- Gültiger Pass oder ID-Karte
Hinweis: Wer im Infostar (Schweizerisches Personenstandsregister) bereits erfasst ist, kann sich direkt mit dem Zivilstandsamt in Verbindung setzen, ohne vorgängig Personenstandsausweise / Geburtsurkunden anzufordern.
Ausländische Staatsangehörige berät das Zivilstandsamt gerne über die je nach Staatsangehörigkeit erforderlichen Unterlagen aus dem Heimatland.
Bitte melden Sie sich frühzeitig, damit der von Ihnen gewünschte Trauungstermin reserviert werden kann. Die Eheschliessung kann frühestens zehn Tage und spätestens drei Monate, nachdem das Ehevorbereitungsverfahren abgeschlossen worden ist, stattfinden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Regionales Zivilstandsamt Bezirk Rheinfelden | 061 835 52 38 | Kontaktformular |