Ausfüllen und Einreichen der Steuererklärung

Gemäss § 180 Abs. 2 StG füllen die Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung wahrheitsgemäss und vollständig aus. Sie deklarieren sämtliche Einkünfte und machen die ihnen zustehenden Abzüge geltend. Sie unterschreiben die Steuererklärung persönlich. Sodann reichen sie die Steuererklärung - mit sämtlichen erforderlichen Beilagen und Belegen (Kopien) - bis am 31. März beim Gemeindesteueramt ihres Wohnortes ein (bei selbstständig Erwerbenden ist der Einreichungstermin der 30. Juni).

Können Sie Ihre Steuerklärung nicht fristgerecht einreichen?

Gesuche um Erstreckung der Frist für die Einreichung der Steuererklärung oder von fehlenden Beilagen sind vor Ablauf der Frist schriftlich dem Regio-Steueramt in Wallbach einzureichen (§ 65 StGV).

Im Übrigen wird bei Nichteinreichen der Steuererklärung eine Veranlagung nach Ermessen gemäss § 191 Abs. 3 StG vorgenommen.

Bitte melden Sie sich umgehend beim Steueramt, damit eine Fristverlängerung abgemacht werden kann.

Für weitere Informationen besuchen Sie die Homepage des Kantonalen Steueramts Aargau oder kontaktieren Sie das Regio-Steueramt in Wallbach.

Wir danken Ihnen für die fristgerechte Abgabe der Steuererklärung.

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