Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.
Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ausgestellt. Zuständig für die Gemeinde Stein ist die:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bezirksgericht Rheinfelden
Hermann Keller-Strasse 6
4310 Rheinfelden
Tel. 061 836 83 36
Bezirksgericht

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