Abmeldung
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug abmelden.
Sie können den Wegzug entweder elektronisch melden
E-Umzug
oder persönlich vorbeikommen.
Dazu sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Schweizer Staatsangehörige
-Meldebetätigung
-persönlicher Ausweis
Ausländische Staatsangehörige
-Meldebestätigung
-Ausländerausweis
-persönlicher Ausweis
Bei einem Wegzug ins Ausland ist vorgängig die Vorsprache beim Steueramt notwendig und anschliessend bitten wir Sie persönlich bei uns vorbeizukommen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Kanzlei | 062 866 40 00 | Kontaktformular |