Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug abmelden.

Sie können den Wegzug entweder elektronisch melden

E-Umzug

oder persönlich vorbeikommen.

Dazu sind folgende Unterlagen mitzubringen:

Schweizer Staatsangehörige
-Meldebetätigung
-persönlicher Ausweis

Ausländische Staatsangehörige
-Meldebestätigung
-Ausländerausweis
-persönlicher Ausweis

Bei einem Wegzug ins Ausland ist vorgängig die Vorsprache beim Steueramt notwendig und anschliessend bitten wir Sie persönlich bei uns vorbeizukommen.

Zugehörige Objekte