Namenserklärung
Die Auflösung der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft hat auf den Familiennamen (wie auch das Bürgerrecht), den die Eheleute – respektive die eingetragenen Partnerinnen und Partner – während der Ehe getragen haben, keine Auswirkung. Wer bei der Heirat oder der Eintragung der Partnerschaft seinen Namen geändert hat, kann nach Auflösung der Verbindung erklären, seinen ledigen Familiennamen wieder annehmen zu wollen.

Für die dazu erforderlichen Dokumente sowie für einen Termin bitten wir Sie, mit dem Zivilstandsamt vorgängig Rücksprache zu nehmen.
Namenserklärungen sind gebührenpflichtig. Im Einzelfall gibt Ihnen das Zivilstandsamt gerne Auskunft.


Ordentliche Namensänderung

Sie möchten Ihren Familien- oder Vornamen ändern?

Gesuche um Namensänderungen für im Kanton Aargau wohnhafte Personen sind bei der Abteilung Register und Personenstand des Kantons Aargau einzureichen.

Bitte erkundigen Sie sich über den genauen Ablauf und die notwendigen Unterlagen beim:
Departement Volkswirtschaft und Inneres
Abt. Register und Personenstand
Namensänderungsbehörde
Bahnhofplatz 3 C
5001 Aarau
Telefon 062 835 14 53
Auf der kantonalen Seite finden Sie die nähere Informationen zu einer Namensänderung.

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