Dieses Dokument dient im Verkehr mit Verwaltungsbehörden und gibt Auskunft über den Bestand der Familie. Der Familienausweis ersetzt das Familienbüchlein.

Tritt ein Zivilstandsereignis ein, ist der Familienausweis dem zuständigen Zivilstandsamt für die Nachführung vorzulegen. Es ist jedoch keine beweiskräftige öffentliche Urkunde und es besteht kein Gewähr, dass die Angaben dem neusten Stand entsprechen.

Ein aktueller Familienausweis wird auch im Zusammenhang mit der Einreichung der Scheidung benötigt.

Den Familienausweis bestellen Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Heimatortes. Im einem zeitlich nahen Zusammenhang mit einem Zivilstandsereignis (Bsp. Geburt eines Kindes; Eheschliessung oder Todesfall) kann das Zivilstandsamt des Ereignisortes ebenfalls einen aktuellen Familienausweis ausstellen. Ausländische Staatsbürger, die im Personenstandsregister eingetragen sind, erhalten den Familienausweis über das Zivilstandsamt ihres Wohnortes.

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