Der regionale Sozialdienst Laufenburg leistet Minderjährigen und Personen in Ausbildung bis zum vollendeten 20. Altersjahr, unter bestimmten Voraussetzungen, die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen wenn der unterhaltsbeitragspflichtige Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt.

Anspruch auf Inkassohilfe haben, unter bestimmten Voraussetzungen, auch Erwachsene für ihre eigenen Unterhaltsbeiträge aus Scheidungs- oder Trennungsurteilen.

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