Die Gemeindekanzlei führt die Hundekontrolle in Stein.

Ersthundehalter/innen müssen sich entweder vor oder kurz nach Anschaffung des ersten Hundes zuerst bei der Gemeindekanzlei als Hundehalter/in bei AMICUS registrieren lassen; ebenso Hundehalter/innen die aus dem Ausland zuziehen. Das Login und das Passwort für AMICUS werden Ihnen danach schriftlich zugestellt.

Weitere Informationen zur  Heimtierdatenbank AMICUS finden Sie unter:
Amicus

Jeder Hundebesitzer muss seinen Hund spätestens im Alter von 3 Monaten mit einem Chip kennzeichnen lassen und ihn innerhalb von 10 Tagen nach Übernahme bei der Gemeindekanzlei anmelden. Dazu wird eine Kopie des Heimtierausweises benötigt.

Besitzer eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotential stellen uns eine Kopie ihrer Halteberechtigung des Kantonalen Veterinärdienstes zu, sobald sie diese erhalten haben.

Aus dem Ausland importierte Hunde müssen innerhalb von 10 Tagen seit der Einfuhr durch einen Tierarzt/eine Tierärztin in der Schweiz kontrolliert werden. Die Anmeldung dieser Hunde im Amicus muss danach durch den Tierarzt/die Tierärztin (mit der Microchip- oder der Tätowierungsnummer aus dem Ausland) innerhalb von 10 Tagen erfolgen.

Hundehalter/innen sind gebeten, Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk), Ausfuhr und Tod ihres Hundes innert 10 Tagen der Gemeindekanzlei direkt zu melden.

Umzüge und Änderungen von Personendaten müssen ebenfalls der Gemeindekanzlei gemeldet werden.

Die Rechnungen für die Hundetaxen werden jeweils im Mai vom Bereich Finanzen verschickt.

Wir danken allen Hundebesitzern für ihre Mithilfe.

Preis

120.00

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