Möchten Sie einen ausländischen Gast einladen?

Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher (max. 3 Monate) in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat/Botschaft des ausländischen Wohnortes ein Visum beantragen. Die Auslandvertretung entscheidet, ob der Gesuchsteller eine Garantieerklärung benötigt und ob ausserdem der Abschluss einer Reiseversicherung notwendig ist.

Kommt die Auslandsvertretung bei der Prüfung der Gesuchsunterlagen zum Schluss, dass eine Verpflichtungserklärung notwendig ist, gibt sie dem Antragsteller das entsprechende Formular ab. Der Antragsteller füllt dieses Formular so weit wie möglich aus und stellt es dem Garanten (dem Gastgeber) zu. Die Gastgeber geben das ausgefüllte Gesuch am Schalter der Einwohnerkontrolle zur Erstabklärung ab. Wir leiten das Gesuch an das Migrationsamt des Kantons Aargau weiter. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird durch die Schweizerische Auslandvertretung mitgeteilt.
Die Kosten für die Verpflichtungserklärung betragen CHF 61.00

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Migrationsamt Aargau

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