Sozialhilfe
Notlagen haben viele Ursachen:
Fehlendes oder zu niedriges Einkommen, Krankheit, Behinderung, Arbeitslosigkeit, persönliche Krisen, Suchtprobleme, Verschuldung etc.
Um Menschen in finanziellen und persönlichen Notlagen zu helfen, geben das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) sowie die dazugehörige Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) des Kantons Aargau einen rechtlichen Rahmen vor.
Der Regionale Sozialdienst Laufenburg erbringt die nachfolgenden Dienstleistungen für die Stadt Laufenburg, sowie die Gemeinden Gansingen, Oeschgen, Sisseln und Stein.
- Freiwillige Beratungen von Kindern, Jugendlichen, Familien und Erwachsenen in schwierigen finanziellen und persönlichen Verhältnissen
- Prüfung und Ausrichtung von materieller Hilfe (wirtschaftliche Sozialhilfe)
- Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso
- Elternschaftsbeihilfe
- Vermittlung an soziale Institutionen (Triage)
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Regionaler Sozialdienst Laufenburg | 062 869 50 10 | Kontaktformular |