Notlagen haben viele Ursachen:
Fehlendes oder zu niedriges Einkommen, Krankheit, Behinderung, Arbeitslosigkeit, persönliche Krisen, Suchtprobleme, Verschuldung etc.
Um Menschen in finanziellen und persönlichen Notlagen zu helfen, geben das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) sowie die dazugehörige Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) des Kantons Aargau einen rechtlichen Rahmen vor.

Der Regionale Sozialdienst Laufenburg erbringt die nachfolgenden Dienstleistungen für die Stadt Laufenburg, sowie die Gemeinden Gansingen, Oeschgen, Sisseln und Stein.

  • Freiwillige Beratungen von Kindern, Jugendlichen, Familien und Erwachsenen in schwierigen finanziellen und persönlichen Verhältnissen
  • Prüfung und Ausrichtung von materieller Hilfe (wirtschaftliche Sozialhilfe)
  • Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso
  • Elternschaftsbeihilfe
  • Vermittlung an soziale Institutionen (Triage)

Zugehörige Objekte