Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet.
WICHTIG: Die Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen muss über die Gemeindezweigstelle SVA der Gemeinde erfolgen.
Wenn Sie möchten, sind wir Ihnen gerne beim Ausfüllen des Formulars behilflich. Bitte vereinbaren Sie dazu vorgängig einen Termin.
Ausführliche Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der SVA Aargau
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Kanzlei | 062 866 40 00 | Kontaktformular |