Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates.
Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet.

WICHTIG: Die Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen muss über die Gemeindezweigstelle SVA der Gemeinde erfolgen.

Wenn Sie möchten, sind wir Ihnen gerne beim Ausfüllen des Formulars behilflich. Bitte vereinbaren Sie dazu vorgängig einen Termin.

Ausführliche Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der SVA Aargau

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