Das Familiengericht ist eine Abteilung des Bezirksgerichts. Es ist zuständig für familienrechtliche Verfahren und für alle Aufgaben des Kindes- und Erwachsenenschutzes, die es als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wahrnimmt

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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
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4310 Rheinfelden

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