Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Das Familiengericht ist eine Abteilung des Bezirksgerichts. Es ist zuständig für familienrechtliche Verfahren und für alle Aufgaben des Kindes- und Erwachsenenschutzes, die es als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wahrnimmt
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Kindes- und ErwachsenenschutzbehördeHerrmann Keller-Str. 6
4310 Rheinfelden
Tel. 061 836 83 36
Fax 061 836 83 39
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