Andere

Gemeinden:
Hellikon, Kaiseraugst, Magden, Möhlin, Mumpf, Obermumpf, Olsberg, Rheinfelden, Schupfart, Stein, Wallbach, Wegenstetten, Zeiningen, Zuzgen

Zentrale Postfachadresse:
Friedensrichterkreis XIV, Postfach 146, 4310 Rheinfelden


Friedensrichterinnen und Friedensrichter:

Koller Stephan, Rheinfelden
Salkeld Christine, Rheinfelden
Tegtmeier Regina, Rheinfelden
von Tobel-Kaeser Claudia, Rheinfelden
Weilenmann Richard, Stein
Wenden Sie sich bitte an die

Kindes- und Erwaschenenschutzbehörde
Bezirksgericht Rheinfelden
Hermann Keller-Strasse 6
4310 Rheinfelden
Kanzlei
Die Gemeinde ist nicht in der Immobilienverwaltung tätig und ist deshalb auch nicht in der Lage, Fragen nach freien und günstigen Wohnungen zu beantworten. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei den Immobilienverwaltungen oder beachten Sie die Inserate in den Zeitungen und im Internet.
In der Schweiz gibt es vier Ortschaften mit dem Namen Stein. Unsere Gemeinde liegt zwar auch direkt am Rhein, darf aber nicht mit der Ortschaft Stein am Rhein im Kanton Schaffhausen, mit seiner bekannten Altstadt, verwechselt werden. Stein im Fricktal liegt im Kanton Aargau.

"Unsere" schöne Altstadt befindet sich in unserer Nachbarstadt Bad Säckingen, welche direkt über die historische Holzbrücke zu ereichen ist.

Unser Bahnhof heisst Stein-Säckingen.
Gemeindekanzlei
Sie ist sehr hoch und liegt bei 46 °fH (französische Härtegrad).

Im Todesfall

Für Massnahmen beim Erbgang (zum Beispiel Inventaraufnahme) ist im Kanton Aargau grundsätzlich der Gemeinderat am letzten Wohnsitz der Erblasserin oder des Erblassers örtlich zuständig.

Die Gemeinde ist dazu verpflichtet, im Todesfall ein Inventar über das Nachlassvermögen der verstorbenen Person aufzunehmen. Dieses dient rein steuerlichen Zwecken.

Im Kanton Aargau sind die Erbteilung und die Erbschaftsliquidation Sache der beteiligten Erben.
Kanzlei
Anlaufstelle der Gemeinde
Falls die Anzeige eines Todesfalls Ihnen zuteil wird (Tod zu Hause), melden Sie sich sich bei der Gemeindekanzlei des Todesortes. Folgende Dokumente sind mitzubringen:

  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Familienbüchlein des/der Verstorbenen (ausländische
Staatsangehörige haben – falls kein Familienbüchlein
vorliegt – einen Eheschein und/oder einen Geburtsschein vorzulegen)
  • Niederlassungsbescheinigung (bei ausländischen Staatsangehörigen Ausländerausweis und Reisepass)

Das Bestattungsamt/Erbschaftsamt (Gemeindekanzlei) des Wohnortes des/der Verstorbenen erledigt mit Ihnen die Bestattungsmodalitäten. Es setzt mit Ihnen die Art der Bestattung, den Zeitpunkt und den Ort der Beisetzung sowie der Abdankung fest. Die Gemeinde Stein wird vom Bestattungsdienst Biaggi AG, Gipf-Oberfrick, betreut (Tel. Nr. 062 865 70 70, 24 Stunden). Es steht den Angehörigen offen, einen anderen Bestattungsdienst beizuziehen.

Der Beizug eines Geistlichen oder auch eines Bestattungsredners zur Gestaltung der Trauerfeier ist Sache der Angehörigen. Vorauszugehen hat in jedem Fall die Vorsprache beim Bestattungsamt/Gemeindekanzlei des Bestattungsortes. So können Terminkollisionen zwischen Pfarramt, Kremation und Friedhof vermieden werden.

Was ist von den Angehörigen weiter zu erledigen?
Arbeitgeber, Vermieter, Pensionskassen, Krankenkassen, Banken, Versicherungen etc. sind von den Angehörigen selber zu informieren.
Kanzlei

Polizei

Das Steiner Fundbüro wird von der Gemeindekanzlei, Brotkorbstrasse 9, Stein, betrieben.

Abgegebenen Fundgenstände werden auf dem Portal www.easyfind.ch ausgeschrieben.
Kanzlei
Der Posten der Regionalpolizei Unteres Fricktal befindet sich im Gemeindehaus, Brotkorbstrasse 9, Stein.

Der Schalter ist montags von 14.00 - 18.30 Uhr geöffnet. Andere Termine nach Vereinbarung.

Weitere Informationen:
www.repol-unteres-fricktal.ch/de/
Stefan Gerig