Einbürgerungsgesuch; Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse; Baubewilligung; Baugesuch
Einbürgerungsgesuch
Folgende Person hat bei der Einwohnergemeinde Stein ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt, weshalb deren Personalien gestützt auf das per 1. Januar 2014 geltende Einbürgerungsrecht (§§ 18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG) publiziert werden.
Gesuchsteller
Name: Marjanac
Vorname: Luka
geboren: 2003
Heimat: Bosnien und Herzegowina
Adresse: Bäumliackerstrasse 21, Stein
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Postfach 63, 4332 Stein, eine schriftliche Eingabe zu dem Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Gemeinderat
Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Die Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 7. Dezember 2018 sind nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist in Rechtskraft erwachsen.
Gemeindekanzlei
Baubewilligung
Der Gemeinderat hat die folgende Baubewilligung erteilt:
Baugesuchsnummer:
2018/39
Bauherrschaft:
Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein AG
Grundeigentümer:
Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein AG
Projektverfasser:
Leo Lampel Morgan Sindall Professional Services AG, Badenstrasse 3, 4057 Basel
Bauvorhaben:
Umzug Prozessmodule Siebisolator / Mischer (SSA3) und Tablettenpresse (SSA4), im WST-222
Parzelle(n) Nr.: 682, GB Stein AG
Strasse: Schaffhauserstrasse 101
Baugesuch
Baugesuchsnummer:
2018/54
Bauherrschaft:
Hammer Johannes, Blumenweg 7, 4332 Stein AG
Hammer Ingrid, Blumenweg 7, 4332 Stein AG
Grundeigentümer:
Hammer Johannes, Blumenweg 7, 4332 Stein AG
Hammer Ingrid, Blumenweg 7, 4332 Stein AG
Projektverfasser:
Birri Architekten AG, Blumenweg 1, 4332 Stein AG
Bauvorhaben:
Anbau Wintergarten und Lagerraum, Dachfenster-Ersatz
Ortslage:
Blumenweg 7, Parzelle-Nr. 1190, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 17.01.2019 bis 15.02.2019 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung
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