Der Familienschein ist ein Auszug aus dem Familienregister und wird vom Regionalen Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellt.

Der Familienschein stellt eine vollständige Abschrift des Familienregisterblattes eines Bürgers/einer Bürgerin dar und gibt Auskunft über die familienrechtliche Beziehungen einer Person.

Jede Person hat Anspruch auf Kenntnis der Daten, welche ihren Personenstand betreffen; sie kann sich somit Dokumente ausstellen lassen, welche Angaben über die eigene Person sowie über ihre Verbindungen zu den Eltern und zum Ehegatten enthalten.

Personen, die vom Familienregister in das informatisierte Personenstandsregister (Infostar) übertragen worden sind, erhalten automatisch das Nachfolgedokument "Ausweis über den registrierten Familienstand".

Er wird überwiegend zu erbrechtlichen Zwecken, Scheidungen, Einbürgerungen oder zur Anmeldung einer Rente benötigt.

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