Gemeindenachrichten vom 13. März 2024
Baugesuche
Baugesuchsnummer:
2024/01
Bauherrschaft:
Lehmann Marzena Maria, Widenmattstrasse 24, 4334 Sisseln
Lehmann Matthias, Widenmattstrasse 24, 4334 Sisseln
Grundeigentümer:
Lehmann Marzena Maria, Widenmattstrasse 24, 4334 Sisseln
Lehmann Matthias, Widenmattstrasse 24, 4334 Sisseln
Projektverfasser:
Lehmann Marzena Maria, Widenmattstrasse 24, 4334 Sisseln
Lehmann Matthias, Widenmattstrasse 24, 4334 Sisseln
Bauvorhaben:
Neue Dacheindeckung mit Dämmung inkl. Ersatz Dachentwässerung, Fassadendämmung, Luft/Wasser Wärmepumpe aussen, PV-Anlage
Ortslage:
Schulstrasse 8, Parzelle-Nr. 895, GB Stein AG
Baugesuchsnummer:
2024/07
Bauherrschaft:
Trittenbach Andreas, Rütistrasse 44, 4332 Stein
Trittenbach Esther, Rütistrasse 44, 4332 Stein
Grundeigentümer:
Trittenbach Andreas, Rütistrasse 44, 4332 Stein
Trittenbach Esther, Rütistrasse 44, 4332 Stein
Projektverfasser:
Trittenbach Andreas, Rütistrasse 44, 4332 Stein
Bauvorhaben:
Naturteich
Ortslage:
Rütistrasse 44, Parzelle-Nr. 925, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 14.03.2024 bis 12.04.2024 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung
Belagseinbau auf der Fridolinsbrücke
Die Arbeiten am Deckbelag auf der Fridolinsbrücke beginnen am Dienstagabend, 12. März 2024, und dauern voraussichtlich bis Samstagmorgen, 16. März 2024. Während dieser Zeit wird der Deckbelag auf der Fahrspur Richtung Deutschland eingebaut. Die Verkehrsführung wird tagsüber durch einen Verkehrsdienst und nachts durch eine Lichtsignalanlage geregelt, da nur eine Fahrspur zur Verfügung stehen wird.
Nach Abschluss dieser Arbeiten wird in einem weiteren Abschnitt von etwa drei Tagen der Deckbelag auf der Fahrspur Richtung Schweiz eingebaut.
Bei diesen Arbeiten mit Gussasphalt müssen die klimatischen Bedingungen bezüglich Feuchtigkeit und Brückenoberflächentemperatur zwingend eingehalten werden. Daher können sich die genannten Termine bei schlechter Witterung verschieben.
Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt