29. April 2024
Baugesuch; Baubewilligung; Öffnungszeiten über Auffahrt

Baugesuch

Baugesuchsnummer:

2024/15

Bauherrschaft:

Einwohnergemeinde Stein, v.d. Bau und Planung, Münchwilerstrasse 55, 4332 Stein AG

Grundeigentümer:

Einwohnergemeinde Stein, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein AG

Projektverfasser:

Einwohnergemeinde Stein, v.d. Bau und Planung, Münchwilerstrasse 55, 4332 Stein AG

KSL Ingenieure AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick

Bauvorhaben:

Sanierung Bäumliackerstrasse, Abschnitt Süd (Einmünder Zürcherstrasse bis Langackerstrasse)

Ortslage:

Bäumliackerstrasse Parzelle(n)-Nr. 1447, GB Stein AG

Kantonale Zustimmung:

erforderlich

 

Die öffentliche Auflage findet vom 02.05.2024 bis 03.06.2024 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bau und Planung

 

Baubewilligung

Der Gemeinderat hat die folgende Baubewilligung erteilt:

Baugesuchsnummer:

2024/03

Bauherrschaft:

LONZA AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein

Grundeigentümer:

GETEC, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein

Projektverfasser:

LONZA AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein

Bauvorhaben:

Trennung der Linie 1 und 2 im WST-331 (teilw. Umbau der best. Reinraumzone)

Parzelle Nr.: 682, GB Stein AG

Strasse: Schaffhauserstrasse 101

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